Wird eine eigene DSGVO Vereinbarung benötigt?
Ist eine Auftragsverarbeitervereinbarung laut Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen oder Organisationen in Österreich, die TERMINO nutzen, notwendig?
Für die frei und öffentlich nutzbare Version von termino.gv.at ist keine Auftragsverarbeitervereinbarung zwischen Unternehmen oder Organisationen, welche TERMINO nutzen, und dem BMF erforderlich, da es sich mangels Zweck- und Mittelbestimmung um kein Verhältnis im Sinne eines Verantwortlichen gemäß Art. 4 Z 7 DSGVO und eines Auftragsverarbeiters gemäß Art. 4 Z 8 DSGVO handelt.